Steuern auf Aktiengewinne in Deutschland: Kapitalertragsteuer erklärt
Kapitalertragsteuer: Der Grundsatz
In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Dividenden und Zinserträge der Abgeltungsteuer, die seit 2009 gilt. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Insgesamt ergibt sich ein Steuersatz von ca. 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer). Deutsche Broker führen diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab — der Anleger muss in der Regel nichts weiter tun.
Was wird besteuert?
- Kursgewinne: Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufkurs (nach Kosten).
- Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften.
- Zinserträge: Aus Anleihen, Tagesgeld, Festgeld.
- ETF-Ausschüttungen: Dividendenähnliche Erträge aus ausschüttenden ETFs.
- Vorabpauschale: Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich eine fiktive Mindestrendite besteuert.
Freistellungsauftrag: 1.000 Euro steuerfrei
Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro für Ehepaare). Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei. Es ist wichtig, bei jedem Broker einen Freistellungsauftrag einzurichten — sonst werden alle Erträge sofort versteuert, auch wenn der Gesamtbetrag unter 1.000 Euro liegt. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Broker aufgeteilt werden.
Verlustverrechnung
Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Wichtig: Seit 2021 können Aktienverluste nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mehr mit sonstigen Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinsen. Verluste aus anderen Wertpapieren (ETFs, Anleihen) können hingegen untereinander verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden auf Folgejahre vorgetragen.
Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist
Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat und dessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann im Rahmen der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert dann die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Satz — und erstattet zu viel gezahlte Steuer zurück.
Kirchensteuer und Auslandsbroker
Kirchensteuerpflichtige müssen beachten, dass die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nachträglich über die Steuererklärung abgeführt werden muss, wenn der Broker sie nicht automatisch abführt. Bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers) werden keine deutschen Steuern einbehalten — hier ist eine eigene Deklaration in der Steuererklärung Pflicht.
Mit BlackSpecter Gewinne im Blick behalten
BlackSpecter hilft dir, Kursgewinne und Dividenden in Echtzeit zu verfolgen — so bist du am Jahresende bestens informiert, wenn es um die Steuererklärung geht.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultiere für individuelle Steueroptimierung einen Steuerberater.